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Landeskunde von Braunschweig und Hannover.
die erste Besetzung dnrch Preußen. Nachdem 1803 das Bistum Osnabrück durch den
Reichs-Deputations-Hauptschluß vollständig säkularisiert (verweltlicht) und Hannover zu-
gesprochen war, erfolgte alsbald die erste Besetzung durch die Franzosen. Das
hannoversche Heer, dem die Hände zum Widerstande gebunden waren, wurde durch die
Konventionen von Sulingen und Artlenburg aufgelöst. 1806 wurde H. von Na-
poleon an Preußen abgetreten und von diesem annektiert, jedoch infolge der Schlachten
von Jena und Auerstedt erschiene» alsbald wieder die Franzosen. Während sie den
größeren s. Teil dem ueugebildeten Königreiche Westfalen zuteilten, wurden die n.
Landschaften 1810 unmittelbar au Frankreich angegliedert, und so fristeten diese echt
deutschen Länder als die französischen Departements Ems superieur, Ems oriental,
Bouches du Weser, Bouches de l'elbe ein trübselig eswasein bis zur Befreiung i. 1.1813.
Indessen schon gleich nach der Konvention von Artlenburg hatten die Söhne des Landes
angefangen sich über den großen Werbeplatz Helgoland nach England zu flüchten, wo
sie alsbald zur Königl. Deutschen Legion vereinigt wurden. Nicht weniger als
27000 Hannoveraner haben im britischen Dienste für die Freiheit ihres Vaterlandes
gefochten, in Spanien nicht am wenigsten zu den britischen Erfolgen beigetragen und
mit Recht neben dem späteren „Waterloo" den Ehrennamen „Peninsula" als Inschrift
ihrer Helme erworben. Sie wird seit 1899 von den preußischen Regimentern weiter-
geführt, welche die Überlieferungen der entsprechenden hannoverschen aufgenommen haben.
Nach der Befreiung des Laudes vou den Franzosen war es der wiederhergestellten hau-
uoverschen Armee vergönnt, am 18. Juni 1815 ihrem Ruhmeskranze als schönstes Blatt
den Namen Waterloo einzuflechteu.
10) 1814—1806 das Königreich Hannover.
Durch die Wiener Schlußakte wurde dem inzwischen zum Königreiche erhobenen
Lande zwar Lauenburg genommen, aber das Herzogtum Areuberg-Meppen, die Fürsten-
tümer Hildesheim (ehemaliges Bistum) und Ostfriesland, die Grafschaften Bentheim und
Lingen, der n.w. Teil des Eichsfeldes und Goslar hinzugefügt. — Nach dem Tode Wi l-
Helms Iv., 1837, bestieg iu England die nächste weibliche Erbin, die Königin Victoria,
in Hannover der nächste männliche als König Ernst August den Thron. In demselben
Jahre erregte die Aufhebung des „Grundgesetzes" durch den König, die den Protest der
„Göttinger Sieben" hervorrief, uuliebsames Aufsehen weit über die Grenzen des Landes
hinaus. Zwar bestanden anch in der Folgezeit über das Maß der politischen Freiheiten,
die dem Volke zu gewähren wären, zwischen diesem und der Staatsregierung fortdauernd
erhebliche Meinungsverschiedenheiten, ebenso über die Beteiligung am nationalen Leben,
aber das Land erfreute sich doch einer vortrefflichen Verwaltung und kam in allen ma-
teriellen Fragen rüstig voran; so ging auch die Revolution von 1848 hier Verhältnis-
mäßig harmlos vorüber. Da aber i. I. 1866, als Preußen mit Österreich und anderen
Bundesstaaten in Krieg geriet, der König Georg V. die von Preußen gestellten Neutra-
litätssorderungen ablehnen zu müssen glaubte, so erklärte ihm dieses den Krieg. Die
hannoverschen Truppen wurden in höchster Eile bei Göttiugen zusammengezogen, ver-
säumten aber durch zwecklose Märsche auf dem Eichsfelde und in Thüringen die Gelegen-
heit zum Durchbruche nach Bayern, erfochten sodann zwar am 27. Juni den Sieg von
Langensalza über die Preußen, mußten sich aber am folgenden Tage, von allen Seiten
umstellt, ergeben. Nach dem Friedensschlüsse wurde Hannover dem preußischen Staate
einverleibt.
Die Ereignisse der folgenden Jahre gehören der allgemeinen deutschen
Geschichte an. Im Kriege 1870/71 haben die hannoverschen Truppenteile,
als Glieder des 7. und des 10. preußischen Armeekorps, rühmlich gekämpft.
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Extrahierte Personennamen: Helms_Iv. Ernst August Georg_V.
Extrahierte Ortsnamen: Hannover Hannover Sulingen Artlenburg Jena Westfalen Frankreich Artlenburg Werbeplatz_Helgoland England Spanien Hannover Lauenburg Hildesheim Ostfriesland Lingen Goslar England Hannover Thüringen Bayern Langensalza
Bevölkerung. — Staatliche Einrichtungen.
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e. Die Zahl der Seeschiffe betrug in Hannover am 1. Januar 1897: 861
mit 70400 Registertons Netto >)-Laderaum, sie hat seit 1887 um 84 Schiffe
abgenommen. Gewachsen ist in dieser Zahl die der Dampfer von 18 auf 74,
was zumeist von der starken Zunahme der Geestemünder Fischerei-Dampfer
herrührt. Die Flotte des ö. Teiles von Hannover ist um 3000 Tons größer
als die des w. Die Bremer Flotte besaß 1897: 416 500 Nettotonnen, aber
immerhin umfaßte die hannoversche den 4. Teil der preußischen.
f. Seehäfen. Es liefen 1896 auf Seeschiffen an beladenen Tonnen ein
und aus in Geestemünde 327000 (Bremerhaven 1442000,Bremen 1108000),
Emden 164200, Harburg 138500, Leer 104800, Papenburg 64 750,
Wilhelmshaven 52000. Bedeutende Tonnenzahlen erreichten auch Norderney
mit 252000, Norddeich bei Norden mit 251000, Borkum mit 152000, aber
diese rühren überwiegend von dem täglichen Verkehr der Personendampfer her,
die kaum als Seeschiffe zu bezeichnen sind und dem Verkehr der Badegäste
dienen. Für den Fluß-, Kanal- und Küstenverkehr gilt folgende Reihen-
folge: Harburg, Norderney, Norddeich, Geestemünde, Leer, Papenburg, Emden
und Brunshausen bei Stade.
g. Auf die Wohlhabenheit der Bevölkerung läßt sich einigermaßen
schließen aus dem Ertrage der Einkommensteuer; dieser betrug 1898 im
Staate Preußen 4,24 J( auf den Kopf, in Hannover 3,56 Jl. Braunschweig
gilt mit Recht für eins der wohlhabendsten Länder des Reiches.
Viii. Staatliche Einrichtungen.
A. Braun schweig.
a, Die Grundlage des Staatslebens bildet die im Jahre 1832 durch die neue
Landschaftsordnung umgestaltete Staatsverfassung und dazu die Verfassung des
Deutschen Reiches. Im Bundesrate hat Braunschweig 2 von den 58 berechtigten
Stimmen, in den Reichstag entsendet es 3 von den 397 Abgeordneten.
b. Der Regent von Braunschweig ist Se. Kgl. Hoheit Prinz Albrccht von
Preußen, geb. am 8. Mai 1837. Er regiert das Herzogtum mittels des Staats-
Ministeriums unter Mitwirkung der Landesversammlung (Landtag), welche aus
48 auf 6 Jahre gewühlten Abgeordneten zusammengesetzt ist und alle 2 Jahre zusammen-
berufen werden muß. In der Zwischenzeit vertritt ihre Rechte ein ständischer Aus-
schuß von 7 Mitgliedern. Das Staatsministerium gliedert sich in 3 Departements:
des Innern, der Finanzen und der Justiz nebst Kultus.
Besondere Behörden sind die Herzogliche Kammer, welche die Staatsgüter (Do-
mänen, Forsten, Bergwerke u. s.w.) verwaltet, und das Herzogliche Finanzkollegium
zu Braunschweig, welches das Finanzwesen des Staates leitet. — Das Land ist finanziell
sehr wohlgestellt. Für den Staatshaushalt waren angesetzt 1898 an Einnahmen
14 715000, an Ausgaben 14443760 ^/. Die Zivilliste des Regenten wird außerdem aus
den Einkünften des Kammerguts bestritten. Die Schulden betragen 20,2 Millionen oder
nur 46 Jl auf den Kopf, während in Preußen 204 Jl ans den Kopf der Bevölkerung
kommen. An Einkommensteuer kamen 1898 : 6,51 Jl auf den Kopf. Vgl. dazu oben.
') Netto tonnen gelten für den Laderaum, Bruttotonnen für den gesamten
Raumgehalt des Schisfes. Gerechnet wird nach britischen Registertons zu 2,83 kbm,
welches Raummaß auch das Deutsche Reich für Seeschiffe angenommen hat.
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Vii. Staatliche Einrichtungen.
mit einem Einkommen über 900 M erreichten 1912 folgende Durchschnitts-
einkommen:
Kgr. Preußen Hannover Hildes- heim Lüneburg Stabe Osna- brück Aurich
überhaupt ....... 2207 2212 2077 1866 1780 1944 2226
in den Städten..... 2413 2358 2350 2123 1929 2252 2467
in den Landgemeinden und
Gutsbezirken üb. 2000 E. 1804 1636 1920 1661 1743 1711 1941
in den übrigen..... 1855 1738 1780 1691 1666 1630 1999
Hierbei fällt die günstige Stellung Ostfrieslands auf, das den Durchschnitt des
Staates in allen Punkten nicht unerheblich übertrifft. In fast allen übrigen bleibt
Hannover unter jenem Durchschnitte, erfreut sich also nur einer bescheidenen Wohl-
habenheit. — Braunschweig gilt mit Recht für eins der wohlhabendsten Länder des
Reiches.
Vii. Staatliche Einrichtungen.
A. Hannover.
a) Das staatliche Leben im Königreiche Hannover wurde nach der unter dem
Könige Ernst August 1840 gegebenen Staatsverfassung geregelt, bis 1867 die (im
Jahre 1850 vom Könige Friedrich Wilhelm Iv. verliehene) preußische Verfassung
an deren Stelle trat. Seit 1867 gilt außerdem für Preußen die Verfassung des
Norddeutschen Bundes, die 1871 zu der des Deutschen Reiches erweitert
worden ist.
In das Herrenhaus entsendet Hannover 16, darunter 10 - zum Teil vom König -
berufene und 6 erbberechtigte Mitglieder, in das Abgeordnetenhaus alle 5 Jahre 36
von Wahlmännern, also durch indirekte Klassenwahl gewählte Abgeordnete, in den
Deutschen Reichstag endlich 19 nach dem allgemeinen, direkten Wahlrechte für
5 Jahre gewählte Abgeordnete aus 19 Wahlkreisen, die beim Erlasse des Wahlrechts
auf je 100000 Seelen abgegrenzt waren.
b) An der Spitze der Verwaltung steht der vom König ernannte Oberprä-
sident, der in der Stadt Hannover seinen Sitz hat. Unter ihm die 6 Regierungs-
Präsidenten mit den Regierungen, welche die Regierungsbezirke leiten. — Hannover,
Osnabrück, Harburg, Hildesheim, Linden, Göttingen, Lüneburg, Celle und Emden
bilden Stadtkreise; 69 Landkreise (s. S. 59 ff.) unter Landräten. - Bezirks-
ausschüsse, Kreisausschüsse.
c) Mancherlei innere Angelegenheiten sind nicht den königlichen Behörden, sondern
der Provinz zur Selbstverwaltung überlassen,' dazu gehören der Ausbau und die Cr-
Haltung der Landes-Ehausseen, die Leitung der Landes-Bibliotheken, Verwaltung der
Provinzialforsten und vieler gemeinnützigen Lehr- und Armenanstalten, Irrenanstal-
ten usw. Zur Bestreitung der hierfür erforderlichen Ausgaben empfängt die Provinz
jährlich 4.7 Mill. M aus der Staatskasse und erhob 1912/13 eine Provinzialsteuer von
4,36 Mill. M. Etat 12,48 Mill. M. Über ihre Verwendung bestimmt der Provinzial-
Landtag, der aus 113 Mitgliedern besteht? er wählt zu seiner Vertretung den Provinzial-
ausschuß mit 14 Mitgliedern und das Landesdirektorium, das die Geschäfte führt.
Als eine eigenartige Einrichtung besteht in Hannover die Klosterkammer, die
ein bedeutendes Vermögen, namentlich an Gütern und Forsten, besitzt. Die „Kloster-
Kasse" wurde 1650 aus den Einkünften einiger eingezogenen katholischen Klöster und
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Extrahierte Personennamen: Ernst August Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm