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1. Landeskunde von Braunschweig und Hannover - S. 24

1899 - Breslau : Hirt
24 Landeskunde von Braunschweig und Hannover. die erste Besetzung dnrch Preußen. Nachdem 1803 das Bistum Osnabrück durch den Reichs-Deputations-Hauptschluß vollständig säkularisiert (verweltlicht) und Hannover zu- gesprochen war, erfolgte alsbald die erste Besetzung durch die Franzosen. Das hannoversche Heer, dem die Hände zum Widerstande gebunden waren, wurde durch die Konventionen von Sulingen und Artlenburg aufgelöst. 1806 wurde H. von Na- poleon an Preußen abgetreten und von diesem annektiert, jedoch infolge der Schlachten von Jena und Auerstedt erschiene» alsbald wieder die Franzosen. Während sie den größeren s. Teil dem ueugebildeten Königreiche Westfalen zuteilten, wurden die n. Landschaften 1810 unmittelbar au Frankreich angegliedert, und so fristeten diese echt deutschen Länder als die französischen Departements Ems superieur, Ems oriental, Bouches du Weser, Bouches de l'elbe ein trübselig eswasein bis zur Befreiung i. 1.1813. Indessen schon gleich nach der Konvention von Artlenburg hatten die Söhne des Landes angefangen sich über den großen Werbeplatz Helgoland nach England zu flüchten, wo sie alsbald zur Königl. Deutschen Legion vereinigt wurden. Nicht weniger als 27000 Hannoveraner haben im britischen Dienste für die Freiheit ihres Vaterlandes gefochten, in Spanien nicht am wenigsten zu den britischen Erfolgen beigetragen und mit Recht neben dem späteren „Waterloo" den Ehrennamen „Peninsula" als Inschrift ihrer Helme erworben. Sie wird seit 1899 von den preußischen Regimentern weiter- geführt, welche die Überlieferungen der entsprechenden hannoverschen aufgenommen haben. Nach der Befreiung des Laudes vou den Franzosen war es der wiederhergestellten hau- uoverschen Armee vergönnt, am 18. Juni 1815 ihrem Ruhmeskranze als schönstes Blatt den Namen Waterloo einzuflechteu. 10) 1814—1806 das Königreich Hannover. Durch die Wiener Schlußakte wurde dem inzwischen zum Königreiche erhobenen Lande zwar Lauenburg genommen, aber das Herzogtum Areuberg-Meppen, die Fürsten- tümer Hildesheim (ehemaliges Bistum) und Ostfriesland, die Grafschaften Bentheim und Lingen, der n.w. Teil des Eichsfeldes und Goslar hinzugefügt. — Nach dem Tode Wi l- Helms Iv., 1837, bestieg iu England die nächste weibliche Erbin, die Königin Victoria, in Hannover der nächste männliche als König Ernst August den Thron. In demselben Jahre erregte die Aufhebung des „Grundgesetzes" durch den König, die den Protest der „Göttinger Sieben" hervorrief, uuliebsames Aufsehen weit über die Grenzen des Landes hinaus. Zwar bestanden anch in der Folgezeit über das Maß der politischen Freiheiten, die dem Volke zu gewähren wären, zwischen diesem und der Staatsregierung fortdauernd erhebliche Meinungsverschiedenheiten, ebenso über die Beteiligung am nationalen Leben, aber das Land erfreute sich doch einer vortrefflichen Verwaltung und kam in allen ma- teriellen Fragen rüstig voran; so ging auch die Revolution von 1848 hier Verhältnis- mäßig harmlos vorüber. Da aber i. I. 1866, als Preußen mit Österreich und anderen Bundesstaaten in Krieg geriet, der König Georg V. die von Preußen gestellten Neutra- litätssorderungen ablehnen zu müssen glaubte, so erklärte ihm dieses den Krieg. Die hannoverschen Truppen wurden in höchster Eile bei Göttiugen zusammengezogen, ver- säumten aber durch zwecklose Märsche auf dem Eichsfelde und in Thüringen die Gelegen- heit zum Durchbruche nach Bayern, erfochten sodann zwar am 27. Juni den Sieg von Langensalza über die Preußen, mußten sich aber am folgenden Tage, von allen Seiten umstellt, ergeben. Nach dem Friedensschlüsse wurde Hannover dem preußischen Staate einverleibt. Die Ereignisse der folgenden Jahre gehören der allgemeinen deutschen Geschichte an. Im Kriege 1870/71 haben die hannoverschen Truppenteile, als Glieder des 7. und des 10. preußischen Armeekorps, rühmlich gekämpft.

2. Landeskunde von Braunschweig und Hannover - S. 41

1899 - Breslau : Hirt
Bevölkerung. — Staatliche Einrichtungen. 41 e. Die Zahl der Seeschiffe betrug in Hannover am 1. Januar 1897: 861 mit 70400 Registertons Netto >)-Laderaum, sie hat seit 1887 um 84 Schiffe abgenommen. Gewachsen ist in dieser Zahl die der Dampfer von 18 auf 74, was zumeist von der starken Zunahme der Geestemünder Fischerei-Dampfer herrührt. Die Flotte des ö. Teiles von Hannover ist um 3000 Tons größer als die des w. Die Bremer Flotte besaß 1897: 416 500 Nettotonnen, aber immerhin umfaßte die hannoversche den 4. Teil der preußischen. f. Seehäfen. Es liefen 1896 auf Seeschiffen an beladenen Tonnen ein und aus in Geestemünde 327000 (Bremerhaven 1442000,Bremen 1108000), Emden 164200, Harburg 138500, Leer 104800, Papenburg 64 750, Wilhelmshaven 52000. Bedeutende Tonnenzahlen erreichten auch Norderney mit 252000, Norddeich bei Norden mit 251000, Borkum mit 152000, aber diese rühren überwiegend von dem täglichen Verkehr der Personendampfer her, die kaum als Seeschiffe zu bezeichnen sind und dem Verkehr der Badegäste dienen. Für den Fluß-, Kanal- und Küstenverkehr gilt folgende Reihen- folge: Harburg, Norderney, Norddeich, Geestemünde, Leer, Papenburg, Emden und Brunshausen bei Stade. g. Auf die Wohlhabenheit der Bevölkerung läßt sich einigermaßen schließen aus dem Ertrage der Einkommensteuer; dieser betrug 1898 im Staate Preußen 4,24 J( auf den Kopf, in Hannover 3,56 Jl. Braunschweig gilt mit Recht für eins der wohlhabendsten Länder des Reiches. Viii. Staatliche Einrichtungen. A. Braun schweig. a, Die Grundlage des Staatslebens bildet die im Jahre 1832 durch die neue Landschaftsordnung umgestaltete Staatsverfassung und dazu die Verfassung des Deutschen Reiches. Im Bundesrate hat Braunschweig 2 von den 58 berechtigten Stimmen, in den Reichstag entsendet es 3 von den 397 Abgeordneten. b. Der Regent von Braunschweig ist Se. Kgl. Hoheit Prinz Albrccht von Preußen, geb. am 8. Mai 1837. Er regiert das Herzogtum mittels des Staats- Ministeriums unter Mitwirkung der Landesversammlung (Landtag), welche aus 48 auf 6 Jahre gewühlten Abgeordneten zusammengesetzt ist und alle 2 Jahre zusammen- berufen werden muß. In der Zwischenzeit vertritt ihre Rechte ein ständischer Aus- schuß von 7 Mitgliedern. Das Staatsministerium gliedert sich in 3 Departements: des Innern, der Finanzen und der Justiz nebst Kultus. Besondere Behörden sind die Herzogliche Kammer, welche die Staatsgüter (Do- mänen, Forsten, Bergwerke u. s.w.) verwaltet, und das Herzogliche Finanzkollegium zu Braunschweig, welches das Finanzwesen des Staates leitet. — Das Land ist finanziell sehr wohlgestellt. Für den Staatshaushalt waren angesetzt 1898 an Einnahmen 14 715000, an Ausgaben 14443760 ^/. Die Zivilliste des Regenten wird außerdem aus den Einkünften des Kammerguts bestritten. Die Schulden betragen 20,2 Millionen oder nur 46 Jl auf den Kopf, während in Preußen 204 Jl ans den Kopf der Bevölkerung kommen. An Einkommensteuer kamen 1898 : 6,51 Jl auf den Kopf. Vgl. dazu oben. ') Netto tonnen gelten für den Laderaum, Bruttotonnen für den gesamten Raumgehalt des Schisfes. Gerechnet wird nach britischen Registertons zu 2,83 kbm, welches Raummaß auch das Deutsche Reich für Seeschiffe angenommen hat.

3. Landeskunde der Provinz Hannover und des Herzogtums Braunschweig (Niedersachsen) - S. 56

1913 - Breslau : Hirt
56 Vii. Staatliche Einrichtungen. mit einem Einkommen über 900 M erreichten 1912 folgende Durchschnitts- einkommen: Kgr. Preußen Hannover Hildes- heim Lüneburg Stabe Osna- brück Aurich überhaupt ....... 2207 2212 2077 1866 1780 1944 2226 in den Städten..... 2413 2358 2350 2123 1929 2252 2467 in den Landgemeinden und Gutsbezirken üb. 2000 E. 1804 1636 1920 1661 1743 1711 1941 in den übrigen..... 1855 1738 1780 1691 1666 1630 1999 Hierbei fällt die günstige Stellung Ostfrieslands auf, das den Durchschnitt des Staates in allen Punkten nicht unerheblich übertrifft. In fast allen übrigen bleibt Hannover unter jenem Durchschnitte, erfreut sich also nur einer bescheidenen Wohl- habenheit. — Braunschweig gilt mit Recht für eins der wohlhabendsten Länder des Reiches. Vii. Staatliche Einrichtungen. A. Hannover. a) Das staatliche Leben im Königreiche Hannover wurde nach der unter dem Könige Ernst August 1840 gegebenen Staatsverfassung geregelt, bis 1867 die (im Jahre 1850 vom Könige Friedrich Wilhelm Iv. verliehene) preußische Verfassung an deren Stelle trat. Seit 1867 gilt außerdem für Preußen die Verfassung des Norddeutschen Bundes, die 1871 zu der des Deutschen Reiches erweitert worden ist. In das Herrenhaus entsendet Hannover 16, darunter 10 - zum Teil vom König - berufene und 6 erbberechtigte Mitglieder, in das Abgeordnetenhaus alle 5 Jahre 36 von Wahlmännern, also durch indirekte Klassenwahl gewählte Abgeordnete, in den Deutschen Reichstag endlich 19 nach dem allgemeinen, direkten Wahlrechte für 5 Jahre gewählte Abgeordnete aus 19 Wahlkreisen, die beim Erlasse des Wahlrechts auf je 100000 Seelen abgegrenzt waren. b) An der Spitze der Verwaltung steht der vom König ernannte Oberprä- sident, der in der Stadt Hannover seinen Sitz hat. Unter ihm die 6 Regierungs- Präsidenten mit den Regierungen, welche die Regierungsbezirke leiten. — Hannover, Osnabrück, Harburg, Hildesheim, Linden, Göttingen, Lüneburg, Celle und Emden bilden Stadtkreise; 69 Landkreise (s. S. 59 ff.) unter Landräten. - Bezirks- ausschüsse, Kreisausschüsse. c) Mancherlei innere Angelegenheiten sind nicht den königlichen Behörden, sondern der Provinz zur Selbstverwaltung überlassen,' dazu gehören der Ausbau und die Cr- Haltung der Landes-Ehausseen, die Leitung der Landes-Bibliotheken, Verwaltung der Provinzialforsten und vieler gemeinnützigen Lehr- und Armenanstalten, Irrenanstal- ten usw. Zur Bestreitung der hierfür erforderlichen Ausgaben empfängt die Provinz jährlich 4.7 Mill. M aus der Staatskasse und erhob 1912/13 eine Provinzialsteuer von 4,36 Mill. M. Etat 12,48 Mill. M. Über ihre Verwendung bestimmt der Provinzial- Landtag, der aus 113 Mitgliedern besteht? er wählt zu seiner Vertretung den Provinzial- ausschuß mit 14 Mitgliedern und das Landesdirektorium, das die Geschäfte führt. Als eine eigenartige Einrichtung besteht in Hannover die Klosterkammer, die ein bedeutendes Vermögen, namentlich an Gütern und Forsten, besitzt. Die „Kloster- Kasse" wurde 1650 aus den Einkünften einiger eingezogenen katholischen Klöster und
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